Projektsteuerung / Bauoberleitung :
Die Projektsteuerung (nach § 31, HOAI) übernimmt die deligierbaren
Aufftraggeberfunktionen und beinhaltet unter anderem das Aufstellen und das
Überwachen von Organisations-, Termin- und Zahlungsplänen sowie die die laufende
Information des Aufftraggebers über die Projektabwicklung und das rechtzeitige
Herbeiführen von Entscheidungen des Auftraggebers.
Die Bauoberleitung (nach § 55, Lph 8, HOAI) hat die Aufsicht über die
örtliche Bauüberwachung, sowie die Koordination der an der Überwachung fachlich
Beteiligten, insbesondere Prüfen auf Übereinstimmung und das Freigeben von
Plänen Dritter.
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PROF. PETER KRÜGER
- INGENIEURBÜRO
GMBH Giers-Schanzendorf 13, 28870
Ottersberg-Posthausen Tel.: 0 42 97 / 81 88 0, Fax: 0 42 97 / 81 88 44
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